Klimafaktoren
 
1. Lufttemperatur

Die Lufttemperatur sollte in Abhängigkeit der körperlichen Beträtigung folgende Werte annehmen.

Raumtemperatur [°C] in der kalten Jahreszeit Betätigungsniveau
19-25
geringe Arbeitstätigkeit
18-24
mittelschwere Arbeit
mind. 12
schwere Arbeit

Die angegebenen Werte sind im Winter Musstemperaturen und im Sommer Solltemperaturen.

 
2. Luftfeuchtigkeit
Die relative Luftfeuchtigkeit sollte beim Einsatz von Klimaanlagen aus ergonomischer Sicht zwischen 40% und 70% liegen. Weiters muss in jedem Arbeitsraum ein Thermometer und ein Hygrometer vorhanden sein.
 
3. Luftgeschwindigkeit

Der angegebene Wert sollte nach Möglichkeit nicht unterschritten werden.

Luftgeschwindikteit in [m/s] Betätigungsniveau
0,10
geringe Arbeitstätigkeit
0,20
mittelschwere Arbeit
0,35
schwere Arbeit
 
Nähere Informationen finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (AStV BGBl II 368/1998), die über das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes abgerufen werden kann.
 
letzte Änderung am 18 Juli, 2002

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