| Klimafaktoren | ||||||||
| 1. Lufttemperatur | ||||||||
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Die Lufttemperatur sollte in Abhängigkeit der körperlichen Beträtigung folgende Werte annehmen.
Die angegebenen Werte sind im Winter Musstemperaturen und im Sommer Solltemperaturen. |
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| 2. Luftfeuchtigkeit | ||||||||
| Die relative Luftfeuchtigkeit sollte beim Einsatz von Klimaanlagen aus ergonomischer Sicht zwischen 40% und 70% liegen. Weiters muss in jedem Arbeitsraum ein Thermometer und ein Hygrometer vorhanden sein. | ||||||||
| 3. Luftgeschwindigkeit | ||||||||
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Der angegebene Wert sollte nach Möglichkeit nicht unterschritten werden.
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| Nähere Informationen finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (AStV BGBl II 368/1998), die über das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes abgerufen werden kann. | ||||||||
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letzte
Änderung am
18 Juli, 2002
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