Arbeitnehmerschutz Reformgesetz (ANS-RG) ab 01.01.2002
 
Änderungen im Bauarbeitenkoordinationsgesetz:
Änderungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz:
Änderungen im Arbeitsinspektionsgesetz:
 
  • Projektleiter: Als Projektleiter kann auch ein fachkundiger Dritter bestellt werden, der Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben im Auftrag des Bauherrn durchführt. (z.B. Bauträger)
  • Koordinationsbestellung: Der Bauherr kann die Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators selbst wahrnehmen, wenn er die erforderlichen Qualifikationen aufweisen kann.

    BauKG BGBl I 37/1999 §3 Abs. 3: Als Koordinator darf nur eine Person bestellt werden, die über eine für die jeweilige Bauwerksplanung oder Bauwerksausführung einschlägige Ausbildung und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung verfügt. Dazu zählen insbesondere Baumeister und Personen, die eine sonstige baugewerbliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, sowie Personen, die ein Universitätsstudium, ein Fachhochschulstudium, eine höhere technische Lehranstalt oder eine vergleichbare Ausbildung jeweils auf dem Gebiet des Hoch- oder Tiefbaus erfolgreich abgeschlossen haben.
 
letzte Änderung am 18 Juli, 2002

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